Jemanden unter Kuratel stellen

Jemanden unter Kuratel stellen
Jemanden unter Kuratel stellen
 
Die veraltende Wendung bedeutet »jemanden unter strenge Aufsicht stellen; jemanden entmündigen«: Um die ganze Angelegenheit zu vertuschen, wurde der Onkel unter Kuratel gestellt und in ein Sanatorium gesteckt. - So heißt es in Erich Kästners satirischem Roman »Fabian«: »Als ich zurückkam, stellte mich meine Familie unter Kuratel. Es passte ihnen nicht, dass ich Geld wegzuschenken begann (...)« (S. 87).
 
 
Kästner, Erich: Fabian. Frankfurt a. M.-Berlin: Ullstein Bücher 102, 1962. - EA 1931.

Universal-Lexikon. 2012.

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